Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hauses Schmuckstück  

Stand 01.06.2021   

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle fürden Gasterbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hauses. 
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hausinhabers.
  3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurden. 

Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung 

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Haus Schmuckstück zustande. Dem Haus Schmuckstück steht es frei, die Apartmentbuchung schriftlich zu bestätigen. 
  2. Vertragspartner sind das Haus Schmuckstück und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Haus Schmuckstück gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Haus Schmuckstück eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 
  3. Das Haus Schmuckstück haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hauses beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes6 Monate. 
  5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Haus Schmuckstück auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Gutscheine und Mailings 

Gutscheine und Mailings, die vom Haus Schmuckstück versendet wurden, sind wie auf den Gutscheinen beschrieben im Haus verrechenbar. Gutscheine sind nicht kombinierbar, außer es wird auf den Gutscheinen darauf hingewiesen. Gutscheine können nur einmalig pro Gast verrechnet werden. Für Gutscheine ist generell keine Barauszahlung möglich. 

Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung 

  1. Das Haus Schmuckstück ist verpflichtet, die vom Gastgebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hauses an Dritte. 
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
  4. Die Preise können vom Haus ferner geändert werden, wenn der Gastnachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung des Hauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Haus Schmuckstück dem zustimmt. 
  5. Rechnungen des Hauses ohne Fälligkeitsdatum sind bei Abreise, spätestens aber binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Haus Schmuckstück ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Schmuckstück berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Haus Schmuckstück der eines höheren Schadens vorbehalten. 
  6. Das Haus Schmuckstück ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hauses aufrechnen oder mindern. 

Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) 

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Haus Schmuckstück geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hauses oder eine von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 
  2. Der Gast kann bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hauses Schmuckstück auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hauses Schmuckstück oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. 
  3. Für eine Stornierung bis 14 Tage vor Ankunft und später kann das Haus Schmuckstück 50% vom Arrangementpreis berechnen. 
  4. Dem Haus Schmuckstück steht es frei, den ihm entstehenden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Haus Schmuckstück entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. 
  5. Das Haus Schmuckstück empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inkl. Schutz bei vorzeitiger Abreise (kann in jedem Reisebüro oder Bank abgeschlossen werden).

Rücktritt des Hauses Schmuckstück 

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Haus Schmuckstück in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hauses Schmuckstück auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Haus Schmuckstück gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Haus Schmuckstück ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Haus Schmuckstück berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oderandere vom Haus Schmuckstück nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen:

Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder des Zweck, gebucht werden; das Haus Schmuckstück begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses Schmuckstück in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hauses Schmuckstück zuzurechnen ist. 

Wenn ein Verstoß gegen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt. 

  1. Das Haus Schmuckstück hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 
  2. Bei berechtigtem Rücktritt des Hauses Schmuckstück entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. 

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 

  1. Gebuchte Apartments stehendem Gastab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 
  2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments spätestens um 10.00 Uhr dem Haus Schmuckstück geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Haus Schmuckstück über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.Dem Gast steht es frei, dem Haus nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Natürlich können Sie sich aber gerne nach der Apartmenträumung noch bei uns im Haus aufhalten. 

Haftung des Hauses 

  1. Das Haus Schmuckstück haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungs-typischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hauses zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hauses auftreten, wird das Haus Schmuckstück bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Haus Schmuckstück dem Gastgegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld und Wertgegenstände können im Apartmentsafe aufbewahrt werden. Das Haus empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Haus Schmuckstück Anzeige macht (§ 703 BGB). Haftungsansprüche erlöschen ebenfalls, wenn der Gast Apartment- oder Balkontür nicht verschlossen hält und Wertgegenstände aus diesem Grund leicht entwendet werden können. 
  3. Für die unbeschränkte Haftung des Hauses Schmuckstück gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hausparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Haus zugehörigen Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Haus Schmuckstück nicht. Dies gilt auch für Erfüllungshilfen des Hauses. 
  5. Weckaufträge werden vom Haus Schmuckstück nicht ausgeführt.
  6. Nachrichten, Post- und Warensendungen für die Gäste können ausschließlich bei Voranmeldung und Genehmigung durch das Hauspersonal behandelt werden. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen 

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder diese Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. 
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hauses Schmuckstück.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hauses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hauses. 
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.